Seit 2004 ist das Bundesgesetz über die Beseitigung von Nachteilen von Menschen mit Behinderung in der Schweiz in Kraft. Darin wird unter anderem auch der Zugang zur Aus- und Weiterbildung thematisiert, eine Voraussetzung, welche insbesondere für Menschen mit einer Behinderung den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt sicherstellt sowie die Partizipation am gesellschaftlichen Leben erleichtert. Zudem wurde die Bundesverfassung mit einem expliziten Gleichstellungsgebot sowie einem Diskriminierungsverbot gegenüber Menschen mit einer Behinderung erweitert. Diese gesetzlichen Regelungen bilden eine optimale Grundlage, um Integrationsbestrebungen erfolgreich einzuleiten.
Die vorliegende Dissertation widmet sich dem Thema Studieren mit Behinderung. Ziel der Studie war es, zielführende Optimierungsmassnahmen für Studierende mit Behinderung in den drei Phasen des Einstiegs, des eigentlichen Studiums und des Abgangs hinsichtlich der drei Säulen der Universitäten, namentlich der Administration, der Infrastruktur und der Lehre zu eruieren. Hierfür wurde eine sogenannte Inklusionsmatrix für Universitäten erstellt, welche als Basis dazu dienen soll, eine grösstmögliche Barrierefreiheit bzw. einen optimalen Zugang (access and participation) sicherzustellen und entsprechende konkrete Vorschläge zur Zielsetzung, Strategiebildung und Auswahl der passenden Instrumente abzuleiten.
Der empirische Teil der Studie basiert auf halbstrukturierten Leitfadeninterviews mit direkt betroffenen Gymnasiasten und Gymnasiastinnen, Studierenden sowie Ehemaligen (N = 25). Die Auswertung der Interviews erfolgte anhand eines theoriegeleiteten, am Material entwickelten Kategoriensystems. Als Praxisbeispiel wurde insbesondere eine Analyse der Universität St. Gallen erstellt. Die Studie kommt zum Schluss, dass nach wie vor stereotype Bilder einer erfolgreichen Inklusion entgegenwirken.
Oftmals würden eine umfassende Beratung für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten sowie Studierende mit einer Behinderung fehlen. Den Grund dafür ortet die Autorin in einer mangelnden strategischen Verankerung des Themas Inklusion an den entsprechenden Bildungsstätten. Inklusion könne aber nur effektiv umgesetzt werden, wenn diese im Zuständigkeitsbereich des Rektorats sowie bei allen Mitarbeitenden liege.
Autorin: Dr. Regula Dietsche
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